Dr. Rüdiger Schulz

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und dem Abschluss des ersten Staatsexamens unterrichtete Dr. jur. Rüdiger Schulz als Lehrbeauftragter an der Verwaltungsfachhochschule in Altenholz. Während dieser Zeit und während der Referendarausbildung in Schleswig Holstein promovierte er über ein Thema aus dem Bereich des Seehandelsrechts. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war Dr. Schulz zunächst als Rechtsanwalt in Celle tätig und wechselte dann nach Gnarrenburg. Im Jahr 1991 folgte seine Ernennung zum Notar.

Dr. Schulz hält die Verkehrspilotenlizenz ATPL (frozen), die Lehrberechtigung: CPL(A) / IR(A) sowie die Anerkennung als Flugprüfer: FE(A), FIE(A), CRE(A), IRE(A). Er unterrichtet das Fachgebiet Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften.

Rechtsanwalt Dr. Schulz ist Fachanwalt für Erbrecht und bearbeitet die Rechtsgebiete:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht