Notarielle Tätigkeit

Als öffentlich bestellter Notar im Oberlandesgerichtsbezirk Celle mit Amtssitz in Gnarrenburg ist Dr. jur Rüdiger Schulz für Beurkundungen und Beglaubigungen zuständig. Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:

Erbrecht

Familienrecht

Gesellschaften und
Vereine

Vollmachten und Vorsorge

Beglaubigungen

Persönliches Beratungsgespräch

Sie könnenen gerne telefonisch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Insbesondere bei höchst individuellen Verträgen wie beispielsweise Testamenten und Eheverträgen ist ein persönliches Gespräch vor der Gestaltung einer Urkunde unabdingbar. Bitte füllen Sie möglichst schon vor dem Besprechungstermin ein Datenblatt aus.

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der entstehenden Kosten richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist dadurch bundesweit bei jedem Notar identisch. An dieses Gesetz ist der Notar gebunden. Eine Kostenvereinbarung ist daher nicht möglich. Die Kosten hängen von der Art und dem Umfang der notariellen Tätigkeit, sowie der Höhe des Gegenstandwertes ab. Aus diesem Grund können keine pauschalen Angaben zu Notarkosten gemacht werden. Allerdings geben wir Ihnen gerne eine Kostenauskunft, sobald wir Ihren Sachverhalt kennen.

In Deutschland gilt freie Notarwahl. Sie können daher selbst entscheiden an welchen Notar Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden. Dabei spielt es keine Rolle, wo die Vertragsparteien wohnen oder sich der Vertragsgegenstand (z.B. ein Grundstück) befindet. Allerdings muss die Beurkundung im Amtsbereich des beauftragten Notars stattfinden. Wohnen die Vertragsparteien weit auseinander, gibt es über Vollmachten oder Genehmigungen die Möglichkeit, Vertragsparteien lange Anreisen zu ersparen. 

Die Dauer der Gestaltung Ihres Vertragsentwurfes hängt davon ab, wie umfangreich und komplex der zugrundeliegende Sachverhalt ist. In der Regel ist mit einer Gestaltung in wenigen Tagen zu rechnen. Bei aufwendigen Aufträgen müssen Sie bei der Gestaltung des Vertrages längere Wartezeiten einplanen. Dies gilt insbesondere wenn bei der Gestaltung Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingebunden werden. Zudem können mehrere Beratungsgespräche erforderlich sein. In jedem Fall gestalten wir Ihren Vertrag schnellstmöglich. Um die Gestaltung Ihres Vertrages möglichst effizient durchzuführen, empfehlen wir Ihnen vorab das jeweilige Datenblatt per Email an uns zu schicken. Alle Datenblätter finden Sie unter dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Nach der Beurkundung bzw. Beglaubigung durch Notar Dr. Rüdiger Schulz oder dessen Vertreter beginnt unsere Kanzlei mit der Abwicklung der Rechtsangelegenheit. Dazu gehört zum Beispiel die Einholung von behördlichen Genehmigungen oder das Stellen von Grundbuchanträgen bei Immobiliengeschäften. Dabei sind wir auf die Mitwirkung von Behörden oder anderen Dritten angewiesen. Daher haben wir in diesem Stadium nur begrenzten Einfluss auf die Dauer des Verfahrens.

Mit der Übersendung des Vertragsentwurfes teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir für die Abwicklung benötigen. Bitte reichen Sie diese spätestens am Tag der Beurkundung bei uns ein, um eine zeitliche Verzögerung zu vermeiden.