Familienrecht

Bei der Gestaltung und Beurkundung von familienrechtlichen Vereinbarungen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um höchst individuelle Verträge, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten werden und in der Regel ein persönliches Vorgespräch erforderlich machen.

Ehevertrag

Für die Gestaltung eines Ehevertrages ist ein Vorgespräch mit beiden Vertragsparteien notwendig. Der Vertrag kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung geschlossen werden. Bitte vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit unserer Kanzlei.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet den Parteien die Möglichkeit, die rechtlichen Folgen ihrer Scheidung außerhalb des Gerichtsverfahrens zu regeln. Dadurch kann das Scheidungsverfahren schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. Die Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen muss zunächst mit beiden Vertragsparteien erörtert werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin in unserer Kanzlei.

Adoptionsantrag

Ein Adoptionsantrag muss zunächst beurkundet und anschließend beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Nach der Einreichung des Antrages erfolgt in der Regel eine persönliche Anhörung das Familiengericht. Anschließend entscheidet das Gericht über die Adoption. Zur Vorbereitung eines Adoptionsantrages vereinbaren Sie bitte telefonisch  einen Besprechungstermin.

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um die Rechte und Pflichten des Vaters zu übernehmen. Die Mutter muss der Erklärung zustimmen. Beide Erklärungen sind beurkundungsbedürftig. Zur Vorbereitung einer Vaterschaftsanerkennung vereinbaren Sie bitte telefonisch  einen Besprechungstermin.

Terminvereinbarungen unter:
04763/949730